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OLG München, 13.12.2001 - 14 U 216/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entstehung eines Schadens während eines Lufttransports von Präzisionsmodellen; Beurteilung der Haftung nach dem Warschauer Abkommen (WA) in der Fassung des Haager Protokolls; Beweislast für den Nachweis eines Verschuldens des Luftfrachtführers oder seiner Leute
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Warschauer Abkommen Art. 22, Art. 25
Anforderungen an den Nachweis des qualifizierten Verschuldens des Luftfrachtführers
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 30.01.2001 - 2 HKO 2786/00
- OLG München, 13.12.2001 - 14 U 216/01
Papierfundstellen
- TranspR 2004, 35
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 13 U 62/06
Internationale Luftbeförderung: Anwendbares Recht; Haftungsbeschränkung nach dem …
Im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen, aus denen sich ergibt, dass es auf ein mögliches qualifiziertes Verschulden der Beklagten aus Rechtsgründen nicht ankommt, bedarf es keines weiteren Eingehens mehr auf die im angefochtenen Urteil und in der Berufungsbegründungsschrift erörterte Rechtsfrage, ob das klägerische Vorbringen, welches sich in diesem Zusammenhang darauf beschränkt, die bloße Tatsache des Verlustes vorzutragen, ausreichend ist, um verfahrensrechtlich der Beklagten im Rahmen der auch ihr obliegenden Prozessförderungspflicht aufzuerlegen, einen detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebes und der ergriffenen Sicherungsmaßnahmen halten zu müssen, um prozessuale Nachteile zu vermeiden (vgl. hierzu u.a. Urt. des I. ZS des BGH vom 21.09.2000 = BGHZ 145, 170 ff, 183; Urt. des OLG München vom 13.12.2001 = TranspR 2004, 35 und Urt. des OLG Köln vom 11.01.2005 = OLGReport 2005, 195).